CE

Keine Zeit für Unsicherheit –
mit Brühl sind Sie auf der sicheren Seite

CE Kennzeichnung für Schutzzaun verbindlich geregelt

Verbriefte Sicherheit in einem maschinengeführten Umfeld wird mit der CE-Kennzeichnung deutlich markiert. Aber nicht nur Maschinen müssen laut Maschinenrichtlinie, kurz MRL, einer Vielzahl von Standards und Normen entsprechen. Auch Hersteller von Schutzzaunsystemen müssen die definierten Pflichten der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Form der 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSGV) einhalten und ihre Systeme mit einer CE-Kennzeichnung versehen.

Brühl Schutzzaunsysteme komplett CE-konform

Alle von Brühl in Verkehr gebrachten Schutzzaunsysteme sind als Gesamtheit mit einer CE-Kennzeichnung versehen und erfüllen die definierten Vorgaben der Maschinenrichtlinie lückenlos. Dank der nach ISO 9001:2015 qualitätsüberwachten Fertigung, einer extrem robusten und stabilen Produktausführung sowie der Anwendung von fortschrittlichen Technologien setzen Maschinenhersteller mit Brühl Schutzzaunsystemen auf CE-konforme Qualität und Sicherheit. Neben der Einhaltung des DIN-Standards EN ISO 17000:2004 für ein Schutzzaunsystem wird auch die Erstellung und Übermittlung der CE-Konformitätserklärung bei Lieferung eines kompletten Schutzzaunsystems durch Brühl gewährleistet.

„Für unsere Kunden und uns ist die CE-Kennzeichnung ein wichtiger Meilenstein und von weitreichender strategischer Bedeutung. Wir bieten damit die Grundlage für die systemische Sicherheit unserer Produkte im Zusammenhang mit der Maschinenrichtlinie. Unsere Kunden und Partner zählen zu den Ersten, die davon profitieren.“


Geschäftsführer
Heinrich Brühl

CE-Kennzeichnung von Sicherheitsbauteilen

Das aufwändige CE-Konformitätsverfahren, das Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Schutzzaunsystemen vor Inbetriebnahme gemäß MRL (Maschinenrichtlinie) durchlaufen müssen, beinhaltet folgende Vorgaben:


1. Sicherheitsbauteile erfüllen die geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen

2. Alle technischen Unterlagen sind verfügbar

3. Alle relevanten Informationen (Betriebsanleitung) sind verfügbar

4. Konformitätsbewertungsverfahren durchführen inkl. lückenloser Verfahrensdokumentierung

5. EG-Konformitätserklärung ausstellen und übermitteln

6. CE-Kennzeichnung an Schutzzaunsystem anbringen

Schutzzäune: Bestandteil der Maschinenrichtlinie

Gemäß dem aktuellen Leitfaden zur Anwendung der Maschinenrichtlinie sind Schutzzaunsysteme als sogenannte Sicherheitsbauteile definiert. Laut Richtlinie spricht man von einem relevanten und CE-kennzeichnungspflichtigen Sicherheitsbauteil, wenn


  • es zur Gewährleistung einer Sicherheitsfunktion dient

  • es gesondert in Verkehr gebracht wird

  • der Ausfall und/oder die Fehlfunktion die Sicherheit von Personen gefährdet

  • es für das Funktionieren der Maschine nicht erforderlich ist oder durch für das Funktionieren der Maschine übliche Bauteile ersetzt werden kann

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