„Für unsere Kunden und uns ist die CE-Kennzeichnung ein wichtiger Meilenstein und von weitreichender strategischer Bedeutung. Wir bieten damit die Grundlage für die systemische Sicherheit unserer Produkte im Zusammenhang mit der Maschinenrichtlinie. Unsere Kunden und Partner zählen zu den Ersten, die davon profitieren.“
Geschäftsführer
Heinrich Brühl
Das aufwändige CE-Konformitätsverfahren, das Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Schutzzaunsystemen vor Inbetriebnahme gemäß MRL (Maschinenrichtlinie) durchlaufen müssen, beinhaltet folgende Vorgaben:
1. Sicherheitsbauteile erfüllen die geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen
2. Alle technischen Unterlagen sind verfügbar
3. Alle relevanten Informationen (Betriebsanleitung) sind verfügbar
4. Konformitätsbewertungsverfahren durchführen inkl. lückenloser Verfahrensdokumentierung
5. EG-Konformitätserklärung ausstellen und übermitteln
6. CE-Kennzeichnung an Schutzzaunsystem anbringen
Gemäß dem aktuellen Leitfaden zur Anwendung der Maschinenrichtlinie sind Schutzzaunsysteme als sogenannte Sicherheitsbauteile definiert. Laut Richtlinie spricht man von einem relevanten und CE-kennzeichnungspflichtigen Sicherheitsbauteil, wenn
es zur Gewährleistung einer Sicherheitsfunktion dient
es gesondert in Verkehr gebracht wird
der Ausfall und/oder die Fehlfunktion die Sicherheit von Personen gefährdet
es für das Funktionieren der Maschine nicht erforderlich ist oder durch für das Funktionieren der Maschine übliche Bauteile ersetzt werden kann