Statement der Brühl Safety GmbH
Ab dem Jahr 2027 tritt die neue Maschinenverordnung 2023/1230/EU (MVO) in Kraft. Das bedeutet für Industrieunternehmen in der Europäischen Union, dass in der Übergangszeit alle Maßnahmen zu treffen sind, um sich auf die Änderungen und Erneuerungen der Maschinenverordnung vorzubereiten. Die Gültigkeit der Maschinenrichtlinie bleibt bis zum abschließenden Inkrafttreten der Maschinenverordnung weiterhin bestehen.
Als Spezialist für Maschinenschutzeinrichtungen fokussiert sich die Brühl Safety GmbH auf die Entwicklung von Maschinenschutzzaunsystemen, Maschinenschutzschnelllauftoren, Maschinenschutztüren und Maschinenschutzkabinen. Dabei reicht die Unternehmensgeschichte mit der Gründung im Jahr 1983 bereits hinter den Zeitpunkt der ursprünglichen Begründung der Maschinenrichtlinie (89/392/EWG) zurück, die in ihrer Entstehung 1989 vom europäischen Rat verabschiedet wurde und 1995 final in Kraft getreten ist.
So schafft es die Brühl Safety GmbH bis heute, das Vertrauen der Kunden langfristig zu sichern und sich auf dem Markt erfolgreich zu positionieren. Entscheidend hierbei ist, dass sich die Kunden von Brühl darauf verlassen können, dass zu allen Produkten immer die relevanten Normen im Blick behalten und notwendige Änderungen bereits im Vorfeld berücksichtigt werden.
Das folgende Statement gibt einen Überblick aus der Perspektive der Brühl Safety GmbH zu den wichtigsten Änderungen und Erneuerungen aufgrund der Maschinenverordnung 2023/1230/EU (MVO).
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